Ihr Partner für das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) in Zürich
Seit dem 2. August 2021 erleichtert das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) Fahrzeugbesitzern in Zürich das Leben erheblich. Wenn bei der Fahrzeugkontrolle durch das Strassenverkehrsamt Mängel festgestellt werden, müssen diese nicht mehr für eine Nachkontrolle zurück zum Amt. Dank einer Änderung im Verfahren können jetzt speziell durch den AGVS (Auto Gewerbe Verband Schweiz) autorisierte Fachbetriebe wie die Johann Frei Garage die ordnungsgemäße Reparatur Ihres Fahrzeugs bestätigen.